M Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft
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Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung
Wohnung auf zwei Stockwerken.
Miete
Als Miete bezeichnet man das Entgelt fĂźr die zeitweilige Ăberlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Grundmiete (=Netto-Kaltmiete), die Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und die Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).
Mietertrag
Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert der mit der Vermietung erbrachten Leistung. Der M. (=Bruttomietertrag) entspricht dem vertraglich vereinbarten Mietpreis abzßglich Nebenkosten, geschmälert um Zahlungsausfälle infolge Illiquidität oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des Mieters.
Netto-M., wird aus dem Mietertrag abzßglich der Fremdkapitalzinsen, des Betriebsaufwandes, des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen, des Unternehmerlohns und der Risikoprämie berechnet.
Mitschuldner
Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einem anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner fßr z.B. die Erfßllung eines Darlehensvertrages haftet. In häufigen Fällen ist dies der Ehegatte oder Lebenspartner eines Darlehensnehmers.
Modernisierung
Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes eines Gebäudes. Dies kann z.B. die Anpassung der Ausstattung an moderne Anforderungen (Solarenergie, Niedrigenergie) bedeuten. Davon zu unterscheiden ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen Zustands des Gebäudes dient.
Monatliche Ausgaben gesamt
Unter monatliche Ausgaben fallen alle Ausgaben, die dem Darlehensnehmer regelmäĂig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm finanziell zur VerfĂźgung stehenden Mitteln (z.B. Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) begleichen muĂ. Dies sind u.a. Ausgaben fĂźr Lebenshaltungskosten, Familie und Kinder, Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen
Monatliche freie Mittel
Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher einem Darlehensnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten fĂźr eine angemessene Lebenshaltung fĂźr die Tilgung eines Darlehens und der entstehenden Zinsen Ăźbrig bleibt.