W     Online Immobilienlexikon - Immobilienfachwissen aus der Immobilienwirtschaft

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Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes. Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobile und darf nicht verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der Immobilienfinanzierung ein, da er zur Ermittlung der Beleihungsgrenze herangezogen wird, der lĂ€ngerfristigen Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der Kreditentscheidung wird. Im Unterschied zum Verkehrswert, welcher stichtagsbezogenen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der ErtrĂ€ge zugrunde gelegt, da das bewerte Objekt fĂŒr mehrere Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund der Risikominimierung liegt der Beleihungswert hĂ€ufig unter dem Verkehrswert. In AbhĂ€ngigkeit von dem ! zu finanzierenden Objekt wird der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet. Bei eingenutzten Ein-/ und ZweifamilienhĂ€user sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und GebĂ€udewert) ermittelt. Bei der Ermittlung des GebĂ€udewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht. Bei MehrfamilienhĂ€usern und anderen Renditeobjekten wird zuzĂŒglich zum Sachwert der Ertragswerts bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Die Basis des Ertragswertes bildet die auf Dauer erzielbaren Mieteinnhamen.



Wohndichte

Zahl der Bewohner pro Wohnraum; gemÀss eidg. VolkszÀhlung 1980 gesamtschweizerisch 0,70 Personen.
WohneigentĂŒmerquote, Wohneigentumsquote
Anteil der Haushalte, die EigentĂŒmer ihrer Erstwohnung (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind; gemĂ€ss eidg. VolkszĂ€hlung 1990 gesamtschweizerisch 31,3%.
Erweiterte W., umfasst auch jene Haushalte, die nicht EigentĂŒmer ihrer Erstwohnung sind, aber ĂŒber Eigentum an Wohnungen (Zweit- und Ferienwohnungen, Mietwohnungen) verfĂŒgen; gemĂ€ss Mikrozensus 1986 gesamtschweizerisch rund 34%.




WohnflÀche

Zur WohnflĂ€che zĂ€hlt die Summe der anrechenbaren GrundflĂ€che der RĂ€ume, die zur Wohnung gehören exclusive der GrundflĂ€che von ZubehörrĂ€umen wie Keller, DachrĂ€umen und RĂ€umen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genĂŒgen, sowie von GeschĂ€fts- und WirtschaftsrĂ€umen. Die WohnflĂ€che wird herangezogen fĂŒr die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung sowe in Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.



Wohnrecht

Befugnis, in einem GebĂ€ude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des GrundstĂŒcks bestehen, ist jedoch nicht auf andere Personen ĂŒbertragbar.



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